Deckbedingungen / AGB
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Deckbedingungen / AGB

 

 

Alle Züchter, die die Leistungen des Gestüts Kollmoor in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Soweit in diesen allgemeinen Deckbedingungen keine gesonderten Regelungen getroffen worden sind, gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner Verbandes.

Samenbestellung:

Ihre Samenbestellung erbitten wir per E-Mail oder per Fax. Für die Bestellung benötigen wir folgende Angaben:

1. Gewünschter Hengst

2. Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers/Rechnungsempfänger

3. Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll inklusive der jeweiligen Mitgliedsnummer

4. Versandadresse

5. Angaben zum Tierarzt, Eigenbestandsbesamer oder Besamungstechniker mit vollständiger Adresse

6. Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Geburtsdatum.

Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden!

Samenversand:

Die Samenversandkosten werden gesondert zu Lasten des Kunden in Rechnung gestellt.

Abrechnung: Die Besamungspauschale ist für die gesamte Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften, Rückzahlungen oder Rabatte bei der Besamungspauschale und wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungspauschale die Kosten für EU-Zeugnis, Spermaversand und Tierarztkosten.

Der zweite Teil der Decktaxe, die sogenannte Trächtigkeitsrate, ist bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit schriftlichem Zeugnis (Post, Fax oder Mail) vom behandelnden Tierarzt an das Gestüt Kollmoor bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres unaufgefordert zu erbringen. Sollte kein tierärztlicher Nachweis der Nicht-Trächtigkeit, maximal nach 60 Trächtigkeitstagen, bei uns vorliegen, wird automatisch die Trächtigkeitsrate fällig. Dies gilt auch für eine zu späterem Zeitpunkt festgestellte Nicht-Trächtigkeit.

Die verwendeten Pailletten müssen unverzüglich an das Gestüt Kollmoor zurückgesandt werden, bevor eine eventuelle neue Bestellung für die angegebene güste Stute erfolgen kann. Ansonsten wird kein neuer TG-Samen für diese Stute herausgegeben.

Ein geplanter Embryotransfer muss vor der ersten Besamung mitgeteilt werden, sowie vom Tierarzt dokumentiert und dieser unmittelbar an uns zurück gesendet werden. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen gibt es einen Nachlass.

Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse der gesamten Decktaxe. Bei bescheinigter Nichtträchtigkeit (spätestens 30.09.) wird der Betrag der Trächtigkeitstaxe rückerstattet.

Ein Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten. Soll TG – Sperma verkauft werden, ist in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung vom Gestüt Kollmoor einzuholen.

Der für den Transport benötigte TG-Behälter wird vom Kunden gestellt. In Ausnahmefällen kann ein Behälter ausgeliehen werden. Kosten dafür sind separat zu erfragen.

Tupferproben von güsten Stuten sind erforderlich.

 

Der Deckschein wird erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Rechnungen ausgefüllt und zugesandt.

Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind.

 

Gerichtsstand: Itzehoe

Stand: 21.01.2019